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Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBInfoV

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1Die Verbraucherschlichtungsstelle veröffentlicht die folgenden Informationen leicht zugänglich auf ihrer Webseite:
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1.
Anschriften, Telefonnummern, Telefaxnummern und E-Mail-Adressen, über die die Verbraucherschlichtungsstelle erreichbar ist, sowie Angabe des Trägers der Schlichtungsstelle,
2.
den Hinweis auf ihre Eigenschaft als Verbraucherschlichtungsstelle und gegebenenfalls auf die Mitgliedschaft in einem Netzwerk von Verbraucherschlichtungsstellen zur erleichterten Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten,
3.
die Namen der Streitmittler und die ihrer Vertreter sowie Angaben zu den Qualifikationen der Streitmittler und ihrer Vertreter, zum Verfahren ihrer Bestellung und zu ihrer Amtsdauer,
4.
die Angaben nach § 1 Nummer 4 bis 8,
5.
Angaben zum Ablauf des Streitbeilegungsverfahrens und zur Möglichkeit der Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien,
6.
Angaben zu den Regelungen und Erwägungen, auf die sich die Verbraucherschlichtungsstelle bei der Beilegung der Streitigkeit stützen kann,
7.
Hinweise zur Rechtswirkung des Ergebnisses des Streitbeilegungsverfahrens,
8.
die Verknüpfung per Link auf die Webseite der Europäischen Kommission mit der Liste der Verbraucherschlichtungsstellen.

Geändert durch Art. 3 G v. 30.11.2019 I 1942
Änderung durch Art. 17 G v. 8.12.2025 I Nr. 318 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25