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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFVÄndBek 2024

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 229,30 Euro.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25