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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFVÄndBek 2023

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 199,50 Euro.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25