print

Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFVÄndBek 2020

arrow_right

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 194,31 Euro.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25