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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFVÄndBek 2019

Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 215,69 Euro.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25