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Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz – VkBkmG

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Sobald die Ausgabe des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite www.recht.bund.de wieder möglich ist, werden dort die nach den §§ 8 und 9 ausgegebenen Nummern des Bundesgesetzblatts unverzüglich bereitgestellt.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26