(1) 1Das Bundesgesetzblatt ist das Verkündungsorgan des Bundes für Gesetze und Rechtsverordnungen.
2Das Bundesgesetzblatt ist außerdem das Bekanntmachungsorgan des Bundes, wenn durch Rechtsvorschrift die amtliche Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt vorgeschrieben ist.
(2) 1Der Bundesanzeiger ist ein Bekanntmachungsorgan des Bundes.
2Er hat einen amtlichen Teil.
3Dieser ist bestimmt für
(3) Das Bundesgesetzblatt und der Bundesanzeiger werden vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben.