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Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation – VIG

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Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über

1.
Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie
2.
Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte),
damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird.

Neugefasst durch Bek. v. 17.10.2012 I 2166, 2725
zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 27.7.2021 I 3146
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25