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Verordnung über die Meldungen zu Zahlungskonten für die Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz – VglWebMV
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§ 1 Regelungsgegenstand
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Diese Verordnung trifft Regelungen
1.
zur Meldung von Daten für die Vergleichwebsite nach dem Zahlungskontengesetz und
2.
zur Konkretisierung und Ergänzung der Vergleichskriterien.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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