print

Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz – VertrGebErstG

arrow_left arrow_right

1In Topographieschutzsachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:

1.
im Eintragungsverfahren: zu 10/10,
2.
im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
3.
im Löschungsverfahren: zu 15/10,
4.
im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Löschungsantrag: zu 20/10,
5.
in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26