1Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. 2Es kann unter seinem Namen im rechtsgeschäftlichen Verkehr handeln, klagen und verklagt werden. 3Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist Berlin.
Neugefasst durch Bek. v. 27.3.2007 I 482;
zuletzt geändert durch Art. 53 G v. 20.8.2021 I 3932