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Verordnung über die pauschale Erstattung der Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung aufgrund der Übernahme der Versorgungslast für frühere Beamte und vergleichbare Personengruppen im Beitrittsgebiet – VersorgLErstV

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Der Bundesrat hat zugestimmt.

Zuletzt geändert durch Art. 57 Abs. 31 G v. 12.12.2019 I 2652
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25