print

Verkehrsfinanzgesetz 1955 – VerkFinG

arrow_left arrow_right

Das Gesetz tritt - soweit nicht in den Artikeln 2 bis 4 für die Abschnitte I bis III etwas anderes bestimmt ist - am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 467 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25