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VBGÜbertrAnO
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Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) – VBGÜbertrAnO
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II. Inkrafttreten
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Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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