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Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs – VAErstV

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Diese Verordnung findet erstmals auf die Erstattung der im Jahre 2001 entstehenden Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung Anwendung.

Geändert durch Art. 21 G v. 12.6.2020 I 1248
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25