(1) 1Der Bescheid zur Zulassung des Vorhabens muss zumindest die folgenden Angaben enthalten:
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(2) Wird das Vorhaben nicht zugelassen, müssen im Bescheid die dafür wesentlichen Gründe erläutert werden.
(3) Im Übrigen richtet sich der Inhalt des Bescheids nach den einschlägigen fachrechtlichen Vorschriften.