UVKapWertV
print
Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung – UVKapWertV
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
anchor
§ 1 Abfindung nach § 76 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
anchor
§ 2
anchor
§ 3 Berlin-Klausel
anchor
§ 4 Inkrafttreten
anchor
Anlage 1 Kapitalwerte bei Abfindung von Renten auf unbestimmte Zeit nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 vom Hundert innerhalb von 15 Jahren nach dem Unfall
anchor
Anlage 2 Kapitalwerte bei Abfindung von Renten auf unbestimmte Zeit nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 vom Hundert nach Ablauf von 15 Jahren nach dem Unfall
anchor
(XXXX) Anlage 3 bis 9 (weggefallen)
anchor
Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 7.8.1996 I 1254
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung