print

Gesetz zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Rechtsvorschriften an den EG-Binnenmarkt – UStBMG

arrow_left arrow_right

Auf Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen, die nach den in den Artikeln 5 bis 8 bezeichneten Gesetzen und Verordnungen bis zum 31. Dezember 1992 entstanden sind, finden noch die Vorschriften dieser Gesetze und Verordnungen Anwendung.

Geändert durch Art. 6 § 22 G v. 21.12.1992 I 2150, 2199
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25