1Reservistendienst Leistende, die sich vor dem ersten Tag eines Reservistendienstes auf Grund eines entsprechenden Angebots verpflichtet haben, in einem Kalenderjahr mindestens 33 Tage Reservistendienst zu leisten, erhalten nach Erfüllung der Verpflichtung einen Zuschlag von 35 Euro je Tag, höchstens jedoch
2Eine Verpflichtung ist nur wirksam, wenn
(+++ §§ 12 bis 17: Zur Nichtanwendung vgl. § 1 Abs. 4 +++)