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Gesetz über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika – UrhUSAG

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Inwieweit im Falle einer Änderung des Schutzes der deutschen Urheberrechte in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Änderung des in § 1 vorgesehenen Schutzes für die Angehörigen der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland eintritt, bestimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt.

Geändert durch Art. 217 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25