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Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Mai 2011 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland – UNWFPBüroAbkV

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1Das in Rom am 17. Mai 2011 geschlossene Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen über das Büro des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland wird hiermit in Kraft gesetzt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Diese V ist gem. Art. 3 Abs. 1 u. 3 iVm Bek. v. 13.12.2013; 2014 II 89 am 22.10.2013 in Kraft getreten. Sie tritt gem. Art. 3 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem das in Art. 1 genannte Abkommen nach seinem Art. 5 Abs. 3 außer Kraft tritt.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25