print

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie zur Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Mai 1956 über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) – UNWaVtrÜbkG

arrow_right

1Dem in New York am 26. Mai 1981 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf wird zugestimmt.
2Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Geändert durch Art. 5 Abs. 30 G v. 26.11.2001 I 3138
Art. 2, 3 und 5 treten zukünftig in Kraft gem. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 dieses G; iVm Art. 7 Abs. 2 dieses G u. Bek v. 23.10.1990 II 1477 in Kraft mWv 1.1.1991
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25