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UnterlagenBergV
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Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen – UnterlagenBergV
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§ 4 Titel der Karten und Lagerisse
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Der Titel der Karten und Lagerisse muß enthalten
1.
die Art und den Namen der Berechtigung,
2.
die Bezeichnung der Bodenschätze, auf die sich der Antrag bezieht,
3.
die Angabe des Flächeninhalts des Feldes,
4.
den Maßstab und
5.
den Anfertigungsvermerk.
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 10.8.2005 I 2452
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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