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Gesetz zu dem Abkommen vom 20. Juni 1996 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen über den Sitz des Sekretariats des Übereinkommens und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – UNSekrSitzAbkG

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(1) 1Die Artikel 1 bis 3 dieses Gesetzes treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
2Der Tag, an dem das in Artikel 1 genannte Abkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 6 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25