α
UNOImmÜbkG
print
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen – UNOImmÜbkG
arrow_right
Eingangsformel
link
anchor
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung