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Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) in Bonn – UNFrBüroVbgV

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1Die durch Notenwechsel vom 19. März 2025 und 25. Juni 2025 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros der Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Stärkung der Frauen (UN-Frauen) wird hiermit in Kraft gesetzt.
2Der Notenwechsel wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung nachstehend veröffentlicht.

Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 2 an dem Tag außer Kraft, an dem die durch Notenwechsel geschlossene Vereinbarung außer Kraft tritt
Die V ist gem. Art. 3 Abs. 1 iVm Bek. v. 31.10.2025 II Nr. 279 am 23.10.2025 in Kraft getreten
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26