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Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung eines Büros des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in Bonn – UNAIDSBüroVbgV

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1Die durch Notenwechsel vom 17. August 2022 und 3. März 2023 geschlossene Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen über die Errichtung eines Büros des Gemeinsamen Programms der Vereinten Nationen für HIV/Aids (UNAIDS) in Bonn wird hiermit in Kraft gesetzt.
2Der Notenwechsel wird nachstehend veröffentlicht.

Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 3 an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25