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Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine – UkraineAufenthFGV

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Diese Verordnung regelt die Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 AufenthG für anlässlich des Krieges in der Ukraine am oder nach dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereiste Ausländer für die Geltungsdauer des vorübergehenden Schutzes gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes.

V aufgeh. durch § 3 Abs. 2 dieser V idF d. Art. 1 Nr. 2 V v. 22.10.2025 I Nr. 252 mit Ablauf d. 4.3.2027
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 22.10.2025 I Nr. 252
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25