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Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen – UkraineAufenthÜV

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Diese Verordnung regelt anlässlich des Krieges in der Ukraine infolge des Überfalls der Russischen Föderation vom 24. Februar 2022 die vorübergehende Befreiung von bestimmten Ausländern vom Erfordernis des Besitzes eines Aufenthaltstitels und ermöglicht diesen die Einholung des für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitels im Bundesgebiet.

V aufgeh. durch § 4 Abs. 2 dieser V idF d. Art. 1 Nr. 3 V v. 27.11.2025 I Nr. 293 mit Ablauf des 4.3.2027
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 27.11.2025 I Nr. 293
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25