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Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes – UIGGebV

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1(Fundstelle des Originaltextes:
2BGBl. I 2004, 3709)

 
A. Gebühren
Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag in Euro
1. Auskünfte  
1.1 - mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten gebührenfrei
1.2 - Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Duplikaten bis 250
1.3 - Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher oder privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen bis 500
Auslagen werden mit Ausnahme der Nr. 1.1 zusätzlich erhoben.  
2. Herausgabe  
2.1 - Herausgabe von Duplikaten bis 125
2.2 - Herausgabe von Duplikaten im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen bis 500
  Auslagen werden zusätzlich erhoben.  
3. Einsichtnahme vor Ort einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten gebührenfrei
4. Vorkehrungen nach § 7 Abs. 2 des Umweltinformationsgesetzes gebührenfrei
5. Unterrichtung der Öffentlichkeit nach nach den §§ 10 und 11 des Umweltinformationsgesetzes gebührenfrei
 
B. Auslagen
Nr. Auslagentatbestand Auslagenbetrag in Euro
1. Herstellung von Duplikaten  
1.1 - je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen 0,10
1.2 - je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen 0,15
1.3 - Reproduktion von verfilmten Akten
je Seite
0,25
2. Herstellung von Kopien auf sonstigen
Datenträgern oder Filmkopien
in voller
Höhe
3. Aufwand für besondere Verpackung und
besondere Beförderung
in voller
Höhe

Neugefasst durch Bek. v. 23.8.2001 I 2247;
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 40 G v. 7.8.2013 I 3154
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25