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Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen – UhVorschG

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1Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Juli 2018 einen Bericht über die Wirkung der Reform, die am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist, vor.
2Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.

Neugefasst durch Bek. v. 17.7.2007 I 1446;
zuletzt geändert durch Art. 44 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25