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Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote – UERV

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1Der Verifizierungszeitraum ist der Zeitraum, den der Verifizierungsbericht umfasst.
2Er hat den gesamten Überwachungszeitraum zu umfassen, auf den sich der Überwachungsbericht bezieht.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 4.6.2024 I Nr. 183
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25