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UERV
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Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote – UERV
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§ 12 Inhalt der Zustimmung
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1
Die Zustimmung enthält folgende Angaben:
2
1.
die Projektnummer,
2.
das Datum der Ausstellung,
3.
den Namen und die Anschrift des Projektträgers,
4.
den Namen und die Anschrift der Validierungsstelle,
5.
die Angaben nach
§ 8
Nummer 3
bis
6
,
6.
die Höhe der Sicherheitsleistung und
7.
eine Nummer, mit der das Berechnungsverfahren eindeutig identifiziert wird.
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 4.6.2024 I Nr. 183
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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