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Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung – UERV

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1Die Zustimmung enthält folgende Angaben:

1.
die Projektnummer,
2.
das Datum der Ausstellung,
3.
den Namen und die Anschrift des Projektträgers,
4.
den Namen und die Anschrift der Validierungsstelle,
5.
die Angaben nach § 8 Nummer 3 bis 6,
6.
die Höhe der Sicherheitsleistung und
7.
eine Nummer, mit der das Berechnungsverfahren eindeutig identifiziert wird.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 4.6.2024 I Nr. 183
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26