print

Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote – UERV

arrow_left arrow_right

1Die Zustimmung enthält folgende Angaben:
2

1.
die Projektnummer,
2.
das Datum der Ausstellung,
3.
den Namen und die Anschrift des Projektträgers,
4.
den Namen und die Anschrift der Validierungsstelle,
5.
die Angaben nach § 8 Nummer 3 bis 6,
6.
die Höhe der Sicherheitsleistung und
7.
eine Nummer, mit der das Berechnungsverfahren eindeutig identifiziert wird.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 4.6.2024 I Nr. 183
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25