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Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG

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Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 20.7.2022 I 1174
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26