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Rechtsnormen des Tarifvertrags Nr. 7 zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 27. Juli 2022 – TVMindestlohnPäda 6

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1Entsprechend der §§ 20 und 1a BetrAVG wird die Entgeltumwandlung zugelassen.
2Die Durchführung des Anspruchs der Arbeitnehmerin und des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung wird durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individualrechtlich geregelt.

Die zugehörige V v. 24.1.2023 I Nr. 22 (AusbDienstLArbbV 6) tritt gem. § 2 dieser V am 31.12.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25