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Rechtsnormen des Tarifvertrags Nr. 7 zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 27. Juli 2022 – TVMindestlohnPäda 6

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(1) 1Dieser Tarifvertrag regelt ausschließlich die Mindeststundenentgelte und den jährlichen Urlaubsanspruch.
2Er enthält zudem eine Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).
3Für andere Regelungsgegenstände ist die Vereinbarung eines tariflichen Anspruchs aus diesem Tarifvertrag ausdrücklich nicht gewollt.

(2) Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer günstigere Regelungen bleiben unberührt.

Die zugehörige V v. 24.1.2023 I Nr. 22 (AusbDienstLArbbV 6) tritt gem. § 2 dieser V am 31.12.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25