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Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 8. April 2025 – TVMindestlohn VFlughSiK 4

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(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 334, S. 5)

Stundenentgelte ab dem 1. Mai 2025

Entgeltgruppe Stundenentgelt in €
Entgeltgruppe II 23,09
Entgeltgruppe III
Alle Flughäfen und für Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind 21,24
Entgeltgruppe IV 17,21

Stundenentgelte ab dem 1. April 2026

Entgeltgruppe Stundenentgelt in €
Entgeltgruppe II 24,09
Entgeltgruppe III
Alle Flughäfen und für Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind 22,24
Entgeltgruppe IV 18,21

[Die Entgeltgruppen I, III bei Tätigkeiten außerhalb der Flughäfen und der Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind, und V sind von der Verordnung ausgenommen und daher nicht abgedruckt.]

Die zugehörige V v. 17.12.2025 I Nr. 334 (VFlughSiKArbbV 4) tritt gem. § 3 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26