α
TSEVorsorgV
print
Verordnung über die Tötung von Rindern, Schafen und Ziegen zur Vorsorge für die menschliche und tierische Gesundheit im Hinblick auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien – TSEVorsorgV
arrow_left
arrow_right
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
link
anchor
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung