print

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung – TrinkwEGV

arrow_left arrow_right

1Das Umweltbundesamt veröffentlicht für die Matrix Rohwasser eine Empfehlung mit kategorisierten Richtwerten für Pestizid-Metaboliten, die nicht nach Anlage 2 Teil I der Trinkwasserverordnung als relevant eingestuft sind, im Bundesgesundheitsblatt und im Internet.
2Für diese Empfehlung legt das Umweltbundesamt die Kategorisierung der Richtwerte nach Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde.

3Das Umweltbundesamt überprüft die Empfehlung nach Satz 1 regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an.

4Bei Überschreitung der Richtwerte-nrM gemäß Anlage 2 gelten die Bestimmungen nach § 15.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26