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Treuhandgesetz – TreuhG

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Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebzehnten Juni neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet.

Zuletzt geändert durch Art. 590 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26