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Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens – TreuhG

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Getragen von der Absicht,

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die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen,
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die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,
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Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen,
wird folgendes Gesetz erlassen:

Zuletzt geändert durch Art. 590 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25