α
TreuhG
print
Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens – TreuhG
arrow_right
Eingangsformel
link
anchor
Getragen von der Absicht,
-
die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückzuführen,
-
die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herzustellen und somit Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen,
-
Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen,
wird folgendes Gesetz erlassen:
Zuletzt geändert durch Art. 590 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung