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Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln – TrainerV

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(1) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird für den Besuch der Trainerakademie Köln e.V. geleistet.

(2) Ausbildungsförderung wird nur geleistet, wenn die Ausbildung nach der von der zuständigen Landesbehörde erlassenen Studien- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Trainer durchgeführt wird.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25