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Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin – TischlAusbV 2006

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Der Ausbildungsberuf Tischler/Tischlerin wird nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 27, Tischler der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25