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Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tiergesundheitsgesetz – TierImpfStV 2006

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Abschnitt 1
Allgemeines
Begriffsbestimmungen § 1
Zuständige Behörden § 2
 
Abschnitt 2
Herstellung von Mitteln
Herstellungserlaubnis § 3
Inhalt der Herstellungserlaubnis § 4
Sachkundige Personen § 5
Anzeigepflichten § 6
Ruhen der Erlaubnis § 7
Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln § 8
Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen § 9
Besondere Vorschriften für die Tierhaltung § 10
Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln § 11
Wartezeiten § 12
Farbstoffe § 13
Abfüllen der Charge § 14
Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen § 15
Arzneibuch § 16
Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen § 17
Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis § 18
Prüfung des Betriebs § 19
 
Abschnitt 3
Zulassung von Mitteln
Zulassungsantrag § 20
Zusammenfassung der Merkmale des Mittels § 21
Zulassungsverfahren § 22
Zulassung § 23
Zulassung in sonstigen Fällen § 24
Erlöschen der Zulassung § 25
Verlängern der Zulassung § 26
Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung § 27
Pflichten des Zulassungsinhabers § 28
Änderung der Zulassung eines Mittels, das zur Anwendung am Tier bestimmt ist § 29
Änderung der Zulassung eines Mittels, das nicht zur Anwendung am Tier bestimmt ist § 29a
Erfassen und Auswerten von Risiken § 30
Bekanntmachung, Veröffentlichung § 31
 
Abschnitt 4
Staatliche Chargenprüfung
Durchführung der staatlichen Chargenprüfung § 32
Umfang der staatlichen Chargenprüfung § 33
Rücknahme der Freigabe § 34
 
Abschnitt 5
Kennzeichnung
Kennzeichnung § 35
Packungsbeilage § 36
 
Abschnitt 6
Großhandel und Einfuhr
Pflichten des Großhändlers § 37
Einfuhrerlaubnis § 38
Bescheinigung § 39
 
Abschnitt 7
Abgabe und Anwendung von Mitteln
Vertriebsweg, Nachweispflicht § 40
Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht § 41
Abgabeverbote § 42
Anwendung von Mitteln § 43
Anwendung durch den Tierhalter § 44
Vorrätighalten von Mitteln § 45
Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten § 46
 
Abschnitt 8
Schlussbestimmungen
Ordnungswidrigkeiten § 47
Übergangsvorschriften § 48
Inkrafttreten, Außerkrafttreten § 49

Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 31.3.2020 I 752
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25