1Der Bundesminister des Innern hat am 13. Juni 1990 den Erlaß vom 17. September 1975 über die Stiftung des Ehrenzeichens des Technischen Hilfswerks sowie die Verleihungsbedingungen zu diesem Erlaß neu gefaßt.
2Hierdurch wird eine dritte Klasse, das Ehrenzeichen in Bronze (Medaille) eingeführt.
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3Nach Artikel 4 des Fünften Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. September 1975 (BGBl. I S. 2479) genehmige ich diese Neufassungen.
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4Der Bundesminister des Innern veröffentlicht die Neufassungen des Stiftungserlasses und der Verleihungsbedingungen im Bundesanzeiger.
5Der Bundespräsident