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Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktgestalter-Textil/zur Produktgestalterin-Textil – TextilProdAusbV 2003

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Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25