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Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom – TELEKOMBRAnOErgAnO

(+++ Textnachweis ab: 9. 5.1992 +++)

1In Ergänzung unserer Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost Telekom vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 438) übertragen wir die dort genannten Befugnisse für ihren Geschäftsbereich auch den Direktionen Telekom.
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Soweit sich die Oberpostdirektionen und Direktionen Telekom die Entscheidung für besondere Fälle nicht vorbehalten, übertragen wir die in oben genannter Anordnung unter den Nummern 3 bis 5 aufgeführten Befugnisse auf die Ämter des Fernmeldewesens.
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Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
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Deutsche Bundespost Telekom

Generaldirektion

Der Vorstand

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25