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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten – TELEKOMBeihAZAnO
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III. Schlußvorschriften
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Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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