print

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten – TELEKOMBeihAZAnO

arrow_left arrow_right

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25