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Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2025 – TeleFinV 2025

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1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
2Sie tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.

V aufgeh. durch § 2 Satz 2 dieser V mWv 1.1.2026
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25